Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
wie schön kann ein Sieg, wie schwer erträglich eine Niederlage und wie schallend eine Ohrfeige sein!
Es gibt Tage, die vergessen viele nicht so schnell und einer der ganz besonderen davon war der vergangene Mittwoch. Ja, da konnte einem schon ein wohliger Schauer den Rücken herunterlaufen, als der frisch gewählte Bundespräsident in einer bisher für einen solchen nicht gekannten Schärfe und Deutlichkeit kritische Worte für das Handeln des türkischen Ministerpräsidenten fand, die im Rahmen seiner Antrittsrede durch Europa und die Welt schallte. Fulminant!
Am Abend kam dann der nächste, der die Menschen berührte und zeigte, wie schön Glück sein kann: Lukas Podolski schoss ein Abschiedstor, wie es kein Drehbuch hätte perfekter schreiben können und erzeugte eine Freude, die auch weniger Fußballbegeisterte ansteckte. Sensationell.
Und schließlich gab es da noch einen anderen Präsidenten, dem das Glück nicht hold war und man muss sagen: er hätte es auch nicht verdient. Zur Vermeidung neuer Attacken: Richtigerweise ist er nicht Präsident, sondern 1. Vorsitzender eines Vereins und seine Niederlage hat er auch nicht in dieser Funktion sondern als Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG erlitten, die behauptet, ein Internet-Portal zu betreiben, ohne jedoch bisher ein Gericht davon überzeugen zu können.
Nennen wir den Vielseitigen der Einfachheit halber "Titel-Held".
Unser Titel-Held versuchte nämlich vergeblich seit Januar im "Eilverfahren" glaubhaft zu machen, er betreibe eine Internetplattform um dann über einen weiteren Umweg über Autoscout24 ein Wettbewerbsverhältnis zum BVfK zu kontruieren, von dessen Mitglieder er sich zwar sicher war, dass sie grundsätzlich üble Gestalten sind, die Webadresse, die dem erkennenden Gericht den Weg zu seinem Online- Kfz-Portal weisen sollte, war ihm jedoch entfallen.
Man fragt sich, wie der Vorsitzender eines Autohändlerverbandes, auf dessen Website sich auf Anhieb Abmahnfähiges findet, nur so hasserfüllt sein, dass seine regelmäßigen Entgleisungen nicht einmal vor Prozessakten und Gerichtsverhandlungen halt machen?
Zitat: „… Da es sich bei den BVfK -Händlern in großer Zahl um sog. „Wohnwagenhändler“ handelt, deren Verkaufsbüro aus einem Wohnwagen auf einem Schotterplatz besteht, ist es für den Kunden schon relevant, ob er eine Gebrauchtwagengarantie von einem nach eigenen Angaben „führenden“ Bundesverband oder von dem Wohnwagenhändler, der in der nächsten Stunde seinen Wohnwagen ans Zugfahrzeug ankoppeln und verschwinden kann, erhält…“
Ähnlich ergeht es dann in einem weiteren Schreiben des antragsstellenden vermeintlichen Autoportals an das Gericht weiter, wo es im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des BVfK-Garantiesystems unter anderem heißt:
„…Um den Kunden eine Kopie (Anm.: Es geht um die BVfK-Garantieurkunde) auszuhändigen, müssten die Wohnwagenhändler in ihrem Wohnwagen doppelseitige Kopierer vorhalten, was wohl in den seltensten Fällen zutrifft. Diese ungewöhnliche Gestaltung indiziert aber den Vorsatz der Antragsgegner Beihilfe zur Täuschung des Kunden zu leisten. Der Händler hat im Übrigen kein Interesse die Garantiebedingungen dem Kunden auszuhändigen, da dieser dann erkennen würde, dass die Garantie lediglich dazu dient, ihn von der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen abzuhalten und für ihn keinen wirtschaftlichen Wert hat…“
Doch all das überzeugte nicht, bzw. kam trotz Unterstützung eines Händlers, der sich wohl mit fragwürdigen Geschäftsmethoden gut auskennt, nicht zum Tragen.
Der empfehlenden Frage des Gerichtes, den Antrag vielleicht besser zurückziehen zu wollen, entgegnete das sich mit vielen Titeln schmückende Multitalent mit gewohnter Sturheit ablehnend und forderte die Verurteilung.
Nun hofft der lt. Internet „...LL.M, B.Ec., geprüfter und zertifizierter Parallelimporteur, Jurist, Betriebswirt, Bankfachwirt, Fachwirt für Finanzberatung, Versicherungsfachwirt, Bilanzbuchhalter IHK sowie Kfz.-Sachverständiger für Schäden und Bewertung...“ dass ein anderes, seit bald 12 Monaten laufendes Wettbewerbsverfahren siegreich für ihn und seinen Verband ausgehen möge, über das er an anderer Stelle ebenfalls tellenweise wahrheitswidrig mitteilen lässt:
"...der Antragsgegner zu zwei 2.) (Anm.: gemeint ist Ansgar Klein) fühlte sich bemüßigt als gelernter Koch und Gebrauchtwagenhändler sich akademische Titel zuzulegen und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. In einem Werbefilm des Antragsgegners zu 1.) bezeichnete er sich als Diplom Kaufmann..." (Anm.: Gemeint ist ein Video über den Autorechtstag 2015)
Da fragt man sich, ob ein Verbandsvorstand nicht besseres zu tun hat, als eine unzweifelhaft durch fremdes Versehen missverständliche Zuordnung des Titels Dipl.-Kfm. gerichtsanhängig zu machen? Oder warum jemand glauben kann, der Wettbewerb um neue Verbandsmitglieder würde durch die nur wenige Sekunden dauernden Folgen eines Schnittfehlers in einem sich überwiegend an Juristen richtenden einstündigen Video zum Nachteil des Einen und Vorteil des Anderen beeinflusst?
Wie peinlich diese die Welt wohl nicht verändernde, aber für den Unterliegenden mit fünfstelligem Prozesskostenrisiko verbundene Verfahren sind, scheint sich langsam ebenso herumzusprechen, wie des Klägers Starrköpfigkeit. So ist es schon beachtlich, wenn sich der AUTOHAUS-Herausgeber und Veranstaltungs-Moderator Prof. Brachat nach Kenntnis der Vorgänge zu öffentlicher Kritik hinreißen lässt.
„Stoppt diesen Menschen!“ Schallt es daher immer mehr auch aus den eigenen Kreisen und auch hier trifft Prof. Brachat ins Schwarze, wenn er in seiner Kolumne „HB ohne Filter“ am 17. März 2017 an die Adresse unseres Titel-Helden schreibt:
„… und wünschen für die Zukunft in Sachen Kooperationsfähigkeit eine positive Verbandsentwicklung. Wir bräuchten im Mittelstand einen viel höheren Solidaritätsgrad und stehen uns - wie menschlich - immer wieder selber im Wege. Gut ist das nicht!...
Gut ist das wirklich nicht und daher ist der Sieg gegen einen solch unsinnigen rechtlichen Angriff keiner, der Freude macht: Da quält man sich immer wieder durch Berge von Akten, die Niemandem, der sich mit Autohandel beschäftigt oder darum kümmert, etwas bringt, außer er frönt einer spät erweckten Lust auf das Spiel mit Paragraphen und Gerichten.
Diese sollten nämlich normalerweise erst bemüht werden, wenn nichts anderes mehr hilft.
In diesem Zustand der Ultima Ratio befinden sich die Auseinandersetzungen zwischen unserem BVfK und dem bereits erwähnten, dem Ttiel-Helden beistehenden Autohändler, der in letzter Verzweiflung sogar sein "Ehrenwort" gab, Gutes für den Autohandel im Schilde zu führen und wenige Tage später bei seinem Versuch, den BVfK-Vorstand mittels massiver rufschädigender Falschbehauptungen zu demontieren und an dessen Stelle oben erwähnten „Titel-Helden“ zu installieren, Hohn und Spott von den anwesenden BVfK-Mitgliedern erntete. Dementsprechend lautete die Aufforderung der Mitgliederversammlung vom 19.11.2016 auch ohne Gegenstimmen:
Schließt diesen Händler endlich aus dem BVfK aus!
Diesem Auftrag folgend, haben wir das entsprechende Verfahren nunmehr mit akribischem Aufwand ebenso eingeleitet, wie die Klage auf Unterlassung unwahrer, rufschädigender Äußerungen bei Gericht eingereicht. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im Mitgliederbereich der BVfK-Website. Sie sind nur für den eigenen Gebrauch und nicht für die Verbreitung nach außen bestimmt.
Wie bekommen wir jetzt die Kurve zum Abschlussmotto "Alles Gute..."?