BVfK-Wochenendticker 25. März 2017

 kompetent - kritisch - konstruktiv

   - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Steinmeier attackiert Erdogan: Fulminant!

 

Podolski Abschiedstor: Sensationell!

 

Titel-Held gescheitert: Wirres auch im Gerichtssaal!

 

Prof. Brachat: Gut ist das nicht!

 

Aufforderung der Mitgliederversammlung umgesetzt:  Verbandsausschlußverfahren eingeleitet.

 

BVfK-Treffen auf der Techno-Classica am 7. April 2017 in Essen - Knoop und Schreier laden ein!

 

Hyundai rudert zurück. Garantieleistungen gelten vorläufig auch wieder für Kunden freier Händler.

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 11:  Social Media - Das Resümee.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Wer zuletzt lacht….

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie schön kann ein Sieg, wie schwer erträglich eine Niederlage und wie schallend eine Ohrfeige sein!

Es gibt Tage, die vergessen viele nicht so schnell und einer der ganz besonderen davon war der vergangene Mittwoch. Ja, da konnte einem schon ein wohliger Schauer den Rücken herunterlaufen, als der frisch gewählte Bundespräsident in einer bisher für einen solchen nicht gekannten Schärfe und Deutlichkeit kritische Worte für das Handeln des türkischen Ministerpräsidenten fand, die im Rahmen seiner Antrittsrede durch Europa und die Welt schallte. Fulminant!

Am Abend kam dann der nächste, der die Menschen berührte und zeigte, wie schön Glück sein kann: Lukas Podolski schoss ein Abschiedstor, wie es kein Drehbuch hätte perfekter schreiben können und erzeugte eine Freude, die auch weniger Fußballbegeisterte ansteckte. Sensationell. 

Und schließlich gab es da noch einen anderen Präsidenten, dem das Glück nicht hold war und man muss sagen: er hätte es auch nicht verdient. Zur Vermeidung neuer Attacken: Richtigerweise ist er nicht Präsident, sondern 1. Vorsitzender eines Vereins und seine Niederlage hat er auch nicht in dieser Funktion sondern als Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG erlitten, die behauptet, ein Internet-Portal zu betreiben, ohne jedoch bisher ein Gericht davon überzeugen zu können.

Nennen wir den Vielseitigen der Einfachheit halber "Titel-Held".

Unser Titel-Held versuchte nämlich vergeblich seit Januar im "Eilverfahren"  glaubhaft zu machen, er betreibe eine Internetplattform um dann über einen weiteren Umweg über Autoscout24 ein Wettbewerbsverhältnis zum BVfK zu kontruieren, von dessen Mitglieder er sich zwar sicher war, dass sie grundsätzlich üble Gestalten sind, die Webadresse, die dem erkennenden Gericht den Weg zu seinem Online- Kfz-Portal weisen sollte, war ihm jedoch entfallen.

Man fragt sich, wie der Vorsitzender eines Autohändlerverbandes, auf dessen Website sich auf Anhieb Abmahnfähiges findet, nur so hasserfüllt sein, dass seine regelmäßigen Entgleisungen nicht einmal vor Prozessakten und Gerichtsverhandlungen halt machen?

Zitat: „… Da es sich bei den BVfK -Händlern in großer Zahl um sog. „Wohnwagenhändler“ handelt, deren Verkaufsbüro aus einem Wohnwagen auf einem Schotterplatz besteht, ist es für den Kunden schon relevant, ob er eine Gebrauchtwagengarantie von einem nach eigenen Angaben „führenden“ Bundesverband oder von dem Wohnwagenhändler, der in der nächsten Stunde seinen Wohnwagen ans Zugfahrzeug ankoppeln und verschwinden kann, erhält…“

Ähnlich ergeht es dann in einem weiteren Schreiben des antragsstellenden vermeintlichen Autoportals an das Gericht weiter, wo es im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des BVfK-Garantiesystems unter anderem heißt:

„…Um den Kunden eine Kopie (Anm.: Es geht um die BVfK-Garantieurkunde) auszuhändigen, müssten die Wohnwagenhändler in ihrem Wohnwagen doppelseitige Kopierer vorhalten, was wohl in den seltensten Fällen zutrifft. Diese ungewöhnliche Gestaltung indiziert aber den Vorsatz der Antragsgegner Beihilfe zur Täuschung des Kunden zu leisten. Der Händler hat im Übrigen kein Interesse die Garantiebedingungen dem Kunden auszuhändigen, da dieser dann erkennen würde, dass die Garantie lediglich dazu dient, ihn von der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen abzuhalten und für ihn keinen wirtschaftlichen Wert hat…“

Doch all das überzeugte nicht, bzw. kam trotz Unterstützung eines Händlers, der sich wohl mit fragwürdigen Geschäftsmethoden gut auskennt, nicht zum Tragen.

Der empfehlenden Frage des Gerichtes, den Antrag vielleicht besser zurückziehen zu wollen, entgegnete das sich mit vielen Titeln schmückende Multitalent mit gewohnter Sturheit ablehnend und forderte die Verurteilung.

Nun hofft der lt. Internet  „...LL.M, B.Ec., geprüfter und zertifizierter Parallelimporteur, Jurist, Betriebswirt, Bankfachwirt, Fachwirt für Finanzberatung, Versicherungsfachwirt, Bilanzbuchhalter IHK sowie Kfz.-Sachverständiger für Schäden und Bewertung...“ dass ein anderes, seit bald 12 Monaten laufendes Wettbewerbsverfahren siegreich für ihn und seinen Verband ausgehen möge, über das er an anderer Stelle ebenfalls tellenweise wahrheitswidrig mitteilen lässt:

"...der Antragsgegner zu zwei 2.) (Anm.: gemeint ist Ansgar Klein) fühlte sich bemüßigt als gelernter Koch und Gebrauchtwagenhändler sich akademische Titel zuzulegen und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. In einem Werbefilm des Antragsgegners zu 1.) bezeichnete er sich als Diplom Kaufmann..." (Anm.: Gemeint ist ein Video über den Autorechtstag 2015)

Da fragt man sich, ob ein Verbandsvorstand nicht besseres zu tun hat, als  eine unzweifelhaft durch fremdes Versehen missverständliche Zuordnung des Titels Dipl.-Kfm. gerichtsanhängig zu machen? Oder warum jemand glauben kann, der Wettbewerb um neue Verbandsmitglieder würde durch die nur wenige Sekunden dauernden Folgen eines Schnittfehlers in einem sich überwiegend an Juristen richtenden einstündigen Video zum Nachteil des Einen und Vorteil des Anderen beeinflusst?

Wie peinlich diese die Welt wohl nicht verändernde, aber für den Unterliegenden mit fünfstelligem Prozesskostenrisiko verbundene Verfahren sind, scheint sich langsam ebenso herumzusprechen, wie des Klägers Starrköpfigkeit. So ist es schon beachtlich, wenn sich der AUTOHAUS-Herausgeber und Veranstaltungs-Moderator Prof. Brachat nach Kenntnis der Vorgänge zu öffentlicher Kritik hinreißen lässt.

„Stoppt diesen Menschen!“ Schallt es daher immer mehr auch aus den eigenen Kreisen und auch hier trifft Prof. Brachat ins Schwarze, wenn er in seiner Kolumne „HB ohne Filter“ am 17. März 2017 an die Adresse unseres Titel-Helden schreibt:

„… und wünschen für die Zukunft in Sachen Kooperationsfähigkeit eine positive Verbandsentwicklung. Wir bräuchten im Mittelstand einen viel höheren Solidaritätsgrad und stehen uns - wie menschlich - immer wieder selber im Wege. Gut ist das nicht!...

Gut ist das wirklich nicht und daher ist der Sieg gegen einen solch unsinnigen rechtlichen Angriff  keiner, der Freude macht: Da quält man sich immer wieder durch Berge von Akten, die Niemandem, der sich mit Autohandel beschäftigt oder darum kümmert, etwas bringt, außer er frönt einer spät erweckten Lust auf das Spiel mit Paragraphen und Gerichten.

Diese sollten nämlich normalerweise erst bemüht werden, wenn nichts anderes mehr hilft.

In diesem Zustand der Ultima Ratio befinden sich die Auseinandersetzungen zwischen unserem BVfK und dem bereits erwähnten, dem Ttiel-Helden beistehenden Autohändler, der in letzter Verzweiflung sogar sein "Ehrenwort" gab, Gutes für den Autohandel im Schilde zu führen und wenige Tage später bei seinem Versuch, den BVfK-Vorstand mittels massiver rufschädigender Falschbehauptungen zu demontieren und an dessen Stelle oben erwähnten „Titel-Helden“ zu installieren, Hohn und Spott von den anwesenden BVfK-Mitgliedern erntete. Dementsprechend lautete die Aufforderung der Mitgliederversammlung vom 19.11.2016 auch ohne Gegenstimmen:

Schließt diesen Händler endlich aus dem BVfK aus!

Diesem Auftrag folgend, haben wir das entsprechende Verfahren nunmehr mit akribischem Aufwand ebenso eingeleitet, wie die Klage auf Unterlassung  unwahrer, rufschädigender Äußerungen bei Gericht eingereicht. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im Mitgliederbereich der BVfK-Website. Sie sind nur für den eigenen Gebrauch und nicht für die Verbreitung nach außen bestimmt.

Wie bekommen wir jetzt die Kurve zum Abschlussmotto  "Alles Gute..."?

Auch dabei hilft uns diesmal Prof. Brachat, denn wir machen genau das, was er fordert: Wir schmieden Koalitionen und Kooperationen um Kompetenzen und Kräfte bündeln zu können. Die nationale und internationale Allianz, zu der auch besonders in der HyundaI-Affäre der EAIVT zählt, hat sich nun in besonderem Maße vorgenommen, im manchmal zermürbenden Tagesgeschäft den Blick für die Zukunft nicht zu verlieren, der freie Kfz-Handel in Europa ist einerseits in großer Gefahr, anderseits hat er die Chance, das Modell der Zukunft zu werden.

Zwischen diesen Alternativen ist nicht viel Spielraum und daher dürfen wir nichts unversucht lassen, die sich manchmal täglich ändernde Situation zu analysieren und daraus mit Ruhe und Konzentration Lösungen zu entwickeln.

Daher wäre es äußerst wünschenswert, wir könnten bald all unsere Energie in solch positive Gestaltung richten und der Spuk aus Berne und Porz hätte bald ein Ende. 

Danke allen die daran mithelfen und verstanden haben, welche Aufgabe wir nur gemeinsam bewältigen können:

„Alles Gute für unseren Autohandel!“

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

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Bild links: 1969er Daimler im Queens-Format auf dem Petersberg.

BVfK-Treffen auf der Techno-Classica am 7. April 2017 in Essen

BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden zum exklusiven Oldtimerplausch für BVfK-Mitglieder ein.

Vom 5. - 9. April 2017 findet die 29. Techno-Classica wie gewohnt in Essen statt. Veranstalter SIHA ist stolz auf die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff.

Mehr, als 1.200 Aussteller aus mehr als 30 Nationen,220 Clubs und IG`s über 200.000 Besucher aus 41 Nationen treffen sich auf 127.000 m2 Ausstellungsfläche, verteilt auf 21 Hallen.

Immer mehr BVfK-Mitglieder wagen den Sprung ins Oldtimergeschäft. Doch, wo Licht ist, ist auch Schatten und Frust. Da ist guter Rat beim BVfK nicht teuer, denn BVfK-Mitglieder erhalten wertvolle Informationen auf der Techno Classica sogar aus erster Hand, denn BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden am Freitag, den 7. April gegen Mittag zu Imbiss und Fachsimpeln ein.

BVfK-Oldtimer-Experte Wolfgang Schreier freut sich auf ein Treffen mit Oldtimer-infizierten BVfK-Mitgliedern am 7. April auf dem Stand der in Essen. Informationen zu Ort und Zeit erhalten Sie hier:

>>> oldtimer@bvfk.de

Informationen zur Messe:

>>> www.siha.de/tce.php

 

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Hyundai rudert zurück. 

Garantieleistungen gelten vorläufig auch wieder für Kunden freier Händler.

Im BVfK-Wochenendticker vom 4. März 2017 hatten wir zum Thema "Hyundai-Garantie-Ausgrenzung" bereits von der Ankündigung berichtet, Hyundai werde Neuwagenkunden freier Händler keine Garantie mehr gewähren.  >>> Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.

So einfach, wie in der Markenrechtsaffäre, dürfte es diesmal dann doch nicht geklappt haben, obwohl man bei der jüngsten Aktion die in den Markenrechtsverfahren gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere über nahezu alle mit Hyundai- Neuwagen handelnden freien Händler auswerten konnte. 

Dem BVfK liegen verschiedene Mitteilungen, u.a. aus der Europazentrale von Hyundai vor, nach denen davon auszugehen ist, dass zumindest bis zum 31. Dezember 2017 alle neu verkauften Hyundai über die vollständige Garantie verfügen, egal auf welchem Wege sie verkauft wurden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass nunmehr wieder für alle in der EU-verkauften Fahrzeuge eine 5-Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung gilt. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt diese zumindest für Fahrzeuge aus Dänemark nur für zwei Jahre.

Zur Vermeidung von Unsicherheiten, insbesondere rechtlichen Spätfolgen mit Endkunden, denen in ferner Zukunft  die Garantie verweigert wird, ist dringend eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung über Garantiedauer und -Umfang mit dem Lieferanten empfohlen. Allerdings sei auch hier auf die großen Unsicherheiten bei vertraglichen Problemen im Ausland wie auch in der Konstellation zwischen Unternehmern hingewiesen. Dies bedeutet, dass Verbraucheransprüche, die in Deutschland bestehen, nicht automatisch an einen Lieferanten im Ausland weitergereicht werden können.

Der BVfK empfiehlt in dem Zusammenhang seine speziellen B2B-Vertragsformulare beim grenzüberschreitenden Handel, die auch eine Schiedsstellenvereinbarung alternativ zur normalen Gerichtsbarkeit anbieten.

Weitere Informationen: rechtsabteilung@bvfk.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

 

Unabhängigkeits-erklärung Teil 11:

 

Social Media - Resümee

Wie bereits im letzten Ticker mitgeteilt, heute nochmal eine kleine Zusammenfassung der sozialen Netzwerke, die für Autohändler wohl am nützlichsten sind.

Natürlich kann man sicherlich allen mal mehr und mal weniger Traffic abgewinnen, die Frage ist jedoch: Wie viel Zeit und Manpower investiere ich.

Hauptmerkmal meiner Betrachtung war die Durchdringung der angebotenen Dienste zum potenziellen Endkunden.

Platz 1 - Youtube

Entertain me - heißt heutzutage das Thema! Große Beliebtheit sowie gute Möglichkeiten auf sich aufmerksam zu machen und die Besucher auf die eigene Seite zu lenken. Fahrzeugvideos und Imagefilme lassen sich hier wirksam und mit wenig Aufwand platzieren. Einbettungsmöglichkeiten werden von nahezu jedem, auf dem Markt existierenden CMS (Content Management System) angeboten.

Vom Traumauto im Kopf des Kunden, über die Information zu Leistung und Merkmalen des im Budget liegenden Wunschautos bis hin zum Kauf, liefert youtube hier die beste

Möglichkeit das mittlere Feld zu bedienen und letztendlich zu Ihrem Verkaufsraum zu leiten.

Platz 2 - Facebook

Auch wenn es nicht zu meinen persönlichen Favoriten zählt, ist es dennoch eines der mächtigsten Netzwerke.

Es erfordert aber eine gute Pflege und ständiges Füttern mit aktuellem und interessanten Inhalt.

Nur so werden Beiträge von anderen geteilt und man behält sich in Erinnerung.

Platz 3 - Xing

Das bekannteste Business-Netzwerk ist mit knapp 10 Mio. Mitgliedern in Deutschland eine ernstzunehmende Größe, die sich in der gesamten D-A-CH Region zunehmender Beliebtheit erfreut. Allerdings liegt hier der Fokus auf den Menschen und deren Kompetenzen und Zugehörigkeiten. Also eine gute Basis um geschäftliche Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.

Platz 4 - Twitter

Wenn Sie viel zu mitzuteilen haben sind Sie bei twitter gut aufgehoben. Teilen Sie Ihre Ansichten mit Anderen und folgen Sie interessanten Autoren um auf dem neusten Stand zu bleiben. Auch hier gilt wie bei Facebook - am Ball bleiben und sich interessant machen.

Schlusslicht - Google+

Der Underdog unter den Social-Media Diensten und das wohl inkativste Netzwerk der Welt. Es existiern zwar jede Menge Nutzerkonten, die von Google gewünschte Aktivität der Benutzer blieb jedoch aus.

Jeder kennt es aber keiner nutzt es. 

In den nächsten Beiträgen berichte ich über Open Source CMS-Systeme, für die, die Ihre Webseite selbst in die Hand nehmen möchten oder keine teuren Agenturen mit der Erstellung oder Life-Cycle-Betreuung beauftragen können oder wollen.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

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Aktive und ehemalige BVfK-Juristen beim 10. Autorechtstag.

Bild links:Simon Vondrlik,  Moritz Groß; Alexander Sievers, Phillip Kuhlee, Stefan Obert, Matthias Giebler (v.l.n.r.)

 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Wer zuletzt lacht….

LG Lüneburg: Trotz mehrerer Mangelrügen kein Rücktrittsrecht des Käufers

Der LG Lüneburg hat mit seinem Urteil vom 07.03.2016 klargestellt, dass nicht jeder Defekt einen kaufrechtlichen Mangel darstellt und eine Einzelbetrachtung jedes Defektes die Regel sein sollte.  

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb eine Käuferin von einem KfZ-Händler einen ca. 6 Jahre alten Golf mit einer Laufleistung von über 100.000 km. Nach Übergabe machte diese eine Vielzahl von Mängeln geltend. Im Einzelnen dazu wie folgt:

Im Kaufvertrag sei in  dem Feld „Zahl der Halter“ eine 2 eingetragen, obwohl das Fahrzeug tatsächlich über 3 Halter verfügen würde. Das Fahrzeug sei entgegen der Angabe im Kaufvertrag nicht unfallfrei, da die Motorhaube nachlackiert wurde. Ferner wurde der Zustand von Reifen und Bremsen beanstandet und die Tatsache, dass das Fahrzeug einer Getriebe-Rückrufaktion nicht teilgenommen habe. Schließlich habe der Händler arglistig getäuscht.

Das LG hat sich mit den beanstandeten Defekten sehr genau befasst und diese im Ergebnis vollumfänglich zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts liege in der Abweichung der Halteranzahl bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug allenfalls ein unerheblicher Mangel vor. Eine arglistige Täuschung könne in diesem Zusammenhang nicht erkannt werden.

In Bezug auf die Neulackierung hat das Gericht einen Mangel verneint und darin auch keinen Bruch der Beschaffenheitsvereinbarung „unfallfrei“ gesehen. Der Kfz-Händler sei seiner Pflicht zur Sichtprüfung nachgekommen. Da keine Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen vorgelegen haben, habe ein Lackschichtdicke-Messgerät nicht eingesetzt werden müssen. Und ohne ein solches sei die Neulackierung nicht erkennbar gewesen.

Auch die weiteren Mangelrügen hatten keine Aussicht auf Erfolg. Dies vor allem deswegen, weil die Käuferin dem Händler keine Gelegenheit zur Nacherfüllung der vermeintlichen Mängel gegeben hatte.

 (LG Lüneburg, Urt. v. 07.03.2016, Az. 6 0 55/15)

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt, dass die Frage ob ein Sachmangel vorliegt nicht pauschal beantwortet werden kann, sondern erst dann, wenn die gesamten Umstände des Falles vollumfänglich berücksichtigt werden. Der BVfK begrüßt daher die Entscheidung und vor allem die Herangehensweise des Gerichts, das sich im Rahmen der Einzelbetrachtung jeder Mangelrüge im Detail widmet. Da wir in der BVfK-Rechtsabteilung in der täglichen Praxis eine Entwicklung beobachten, wo jeder Defekt als Sachmangel qualifiziert wird, wünschen wir uns die von LG Lüneburg aufgezeigte Herangehensweise auch von anderen Gerichten. Da dem juristischen Laien eine solche Bewertung im Einzelfall eher schwer fallen dürfte, empfehlen wir bei vergleichbaren Sachverhalten die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren.

 MG

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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